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DAS! gilt es zu beachten – Fotourheberrecht

Wir alle sollten in unseren Bloggs darauf achten kein Urheberrecht zu verletzen. Wer zum Beispiel ein Foto ohne Genemigung verwendet, kann schnell dafür belangt werden. Es ist also nicht zu spaßen, ein Urheberrecht durch fehlende oder fehlerhafte Zitierweise, Fußnoten sowie Genemigungen zu verletzen.
„Ich weiß, dass ich nichts weiß“ (Socrates) ist hierfür keine Entschuldigung!

Schon Socrates wurde wegen gefährlichen Wortverdreherreien kritisiert. Zwar wurde er wegen Gottlosigkeit (heute meiner Meinung nach übersetzbar mit selbsttändigem, freien Denken) und seinem verderblichen Einfluss auf die Jugend zum Tode verurteilt, doch auch seine angeblichen Verfälschungen kommen in den bis heute überlieferten Erzählungen nicht zu kurz.
Heute gibt es zwar keine Schlierlingsbecher mehr, dennoch wird demjenigen, welcher das Urheberrecht nicht achtet ein Denkzettel verpasst.

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Das heute gültige Urheberrechtsgesetz besteht seit dem 9. September 1965. Zuvor war es die Angelegenheit des Autors selber seine Werke zu schützen. Es übte sich sein Werk durch einen Bücherfluch zu schützen, welcher jedem der eines Verfassers Werk kopierte oder veränderte die Pest an den Hals wünscht.

Um auch Künstlern und Fotografen ein Recht auf ihre Werke einzuräumen wurde  1907 das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ erlassen. Dieses wurde von heute gültigen Urheberrechtsgesetz abgelöst.

Nachdem wir endlich das Jahr 2012, bekannt für peinliche Plagiate (über frz. aus lat. plagium ‚Menschenraub‘) in Deutschlands oberster Machtebene hinter uns haben und nun alle hoffentlich bestens darüber bescheid wissen, möchte ich nicht weiter auf schriftliche Verdoppelungen und inkorrekte Zitierweisen eingehen. Dafür aber auf die Wichtigkeit des Foto-Urheberrechts, welches angefangen bei unseren Bloggveröffentlichungen im World Wide Web von hoher Wichtigkeit ist.

Wer keine Genehmigung für die Nutzung von Bildern hat, diese aber für sein eigenes Interesse verwendet, macht sich nach § 106 ff. UrhG strafbar. Das trifft hautsächlich auf diejenigen zu, welche in einem größeren Umpfang Bilder für ihr eigenes Gewerbe und den eignen betrieblichen Erfolg nutzen. Ist das der Fall, kann der Urheber gegebenenfalls den daraus erziehlten Gewinn beanspruchen.
Werden Fotos ohne Genehmigung nur in einem kleinen Umpfang und nicht für gewerbliche Zwecke verwendet, wird dies meist nicht durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.

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Wohlgemerkt ist das nur „meist“ und nicht grundsätzlich der Fall: Der Tagesspiegel berichtete von einem Facebookmitglied, welcher von einem Freund ein Bild einer Gummiente auf seine Pinnwand gepostet bekommen hat. Da er das Bild auf seiner Facebookseite kommentiert hat, kann dies rechtlich als Kenntnisnahme des urheberrechtlich geschützten Inhaltes bewertet werden. Da er sich dessen aber nicht bewusst war und das Bild durch den Kommentar auf seiner Pinnwand „genutzt“ hatte, hat er das Urheberrecht verletzt. Somit wurde er verpflichtet eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Schadensersatz in Höhe von 1500 Euro zu zahlen.

Das zeigt uns, dass auch ein relativ kleiner Verstoß große Folgen haben kann.
Um nicht in solch eine Situation zu kommen, empfielt es sich von Anfang an eine Genehmigung zur Verwendung des Bildes einzuholen. Ob im Rahmen des Themenfeldes für unsere Bloggs, für eine eigene Homepage und ja, auch für soziale Onlinenetzwerke, wie Facebook!

Hierzu:

  • fragt man am besten bei den Inhabern der Homepage, auf welcher man das Bild gefunden hat, welches man verwenden will, ob sie die Rechte an diesem haben,
  • fall sie diese nicht besitzen, erkundigt man sich nach dem Fotografen und bittet ihn um Genehmigung.
  • Hat man den Urheber bzw. den Inhaber der Rechte des besagten Bildes gefunden, hält man in einer Einverständniserklärung beide Namen sowie den Namen des Bildes fest. Mit folgendem Link kommt ihr zu solch einer Mustervorlage: musterfotofreigabeerklaerung.

Andere Lösungen können sein:

  • Bilder zum Beispiel bei Fotolia.de, Photocase.de, pixelio.de einkaufen.
  • Selbst machen oder bei einem Fotografen in Auftrag geben.

Zu Socrates‘ Lebzeiten wurde das öffentliche Reden über neue Gedanken- und Philosophieansätze als gottlos bewertet und wer es trotzdem tat zum Tod verurteilt. Verurteilend kritisiert wurde derjenige, welcher Wissen verfälscht weitergab.
In der Antike wurde es wiederum als eine Gabe Gottes betrachtet. Ob jemand Schriften verfälschte, veränderte und vervielfätigte war unbedeutend und somit vollkommen legitim.
Das nenne ich eine 180-Grad-Kehrtwende!
Und heute? Heute dürfen Werke nicht beliebig verändert und vervielfältigt werden, der Urheber besitzt das Recht an seinem Werk. Es darf nur mit seinem Einverständnis dupliziert bzw. genutzt werden.

Ob man das Schreiben, Fotografieren oder andere künstlerische Fähigkeiten als göttliche Gabe, jedermann Sache oder gar als gottlos versteht, ist heute jedem einzelnen überlassen.

Daher: Sei klug, weil Du jetzt weißt, was Du weißt!

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